Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) legt EU-weit fest, wie chemische Stoffe und Gemische eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden müssen. Zusammen mit dem Sicherheitsdatenblatt bildet sie die zentrale Informationsquelle für den sicheren Umgang mit chemisch-technischen Produkten auf der Baustelle. Alle Chemikalien – Reinstoffe wie Gemische – unterliegen beim Inverkehrbringen generell der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht, unabhängig von der Menge. Die Regelungen sind besonders relevant für Bauchemie-Anwender, die mit Produkten wie Mörtel, Abdichtungen oder Klebstoffen arbeiten.
Wie hängen CLP, GHS und REACH zusammen?
Die CLP-Verordnung setzt das GHS (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) in europäisches Recht um. Ihr Ziel: eine weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die Verordnung regelt, wie man Chemikalien die richtigen Gefahrenprofile zuordnet (Einstufung) und daraus die für den Verwender passende Kennzeichnung ableitet. Damit soll eine sichere Verwendung möglich sein.
Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Restriction and Authorization of Chemicals) gilt generell für alle chemischen Stoffe – unabhängig davon, ob sie gefährlich sind. Die REACH-Bestimmungen nehmen häufig Bezug auf die Einstufung nach CLP. Umgekehrt nutzt die CLP-Verordnung Registrierungsdaten aus REACH zur Einstufung. Beide Regelwerke greifen ineinander, um durchgehende Transparenz in der Lieferkette zu schaffen.
Wer trägt welche Pflichten?
Nach CLP gibt es für alle Beteiligten in der Lieferkette eine generelle Verpflichtung zur Zusammenarbeit, um die Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsanforderungen zu erfüllen. Je nach Rolle – Hersteller, Importeur, nachgeschaltete Anwender oder Produzent eines Erzeugnisses – gelten unterschiedliche Pflichten.
- Hersteller und Importeure müssen die Einstufung und Kennzeichnung eines registrierungspflichtigen oder gefährlichen Stoffes nach dem erstmaligen Inverkehrbringen an die Europäische Chemikalienagentur ECHA melden – unabhängig von der hergestellten oder importierten Menge.
- Nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, die Kennzeichnung korrekt zu übernehmen und die Informationen für ihre Mitarbeiter und Kunden zugänglich zu machen.
- Verarbeiter müssen vor Arbeitsbeginn das Sicherheitsdatenblatt kennen und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen umsetzen.
Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA
Die ECHA führt ein zentrales Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis, das alle gemeldeten Informationen zum Stoff aufnimmt. Dieses ist als Online-Datenbank öffentlich zugänglich. Ziel ist, dass Hersteller und Importeure eines bestimmten Stoffes diesen in Zukunft möglichst einheitlich einstufen. Das Verzeichnis dient als Referenz für alle Beteiligten und erhöht die Vergleichbarkeit über Ländergrenzen hinweg.
Was steht im Sicherheitsdatenblatt?
Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) beinhaltet wertvolle Informationen über einen Stoff oder ein Gemisch. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, für viele Chemikalien Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen, damit Informationen zu den verwendeten Chemikalien für alle Beteiligten in der Lieferkette durchgehend verfügbar sind. Das SDB folgt einem standardisierten Aufbau und enthält unter anderem:
- Gefahrenhinweise und Gefahrenpiktogramme
- Angaben zu Lagerung, Transport und Entsorgung
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Technische Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung
- Physikalische und chemische Eigenschaften
- Angaben zu Expositionsszenarien
Praxis-Tipp: So nutzen Sie das Sicherheitsdatenblatt auf der Baustelle
Lesen Sie vor Arbeitsbeginn immer das Sicherheitsdatenblatt des Produkts. Achten Sie besonders auf die Gefahrenpiktogramme – sie zeigen Ihnen auf einen Blick, welche Gefahren von einem Stoff ausgehen. Lagern Sie das SDB so, dass alle Mitarbeiter jederzeit Zugriff haben – zum Beispiel digital auf dem Smartphone oder als Ausdruck im Baucontainer. Bei Produkten mit mehreren gefährlichen Eigenschaften ist die Kombination aus CLP-Kennzeichnung und SDB entscheidend für die korrekte Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
Für weitere praxisnahe Hinweise zum sicheren Umgang mit bauchemischen Produkten lesen Sie auch unseren Beitrag zu VOC-Emissionen aus Bauprodukten und zu Hydrophobierung und Imprägnierung mineralischer Baustoffe.
