Die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Chemikalien in der Europäischen Union. Sie gilt für alle Stoffe, Gemische und Erzeugnisse und schafft einheitliche Anforderungen für Sicherheit und Umweltverträglichkeit über alle EU-Mitgliedstaaten hinweg.

Registrierungspflicht und Meldeschwellen

Hersteller und Importeure müssen Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren, wenn sie in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr produziert oder in die EU eingeführt werden. Für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) gelten teilweise niedrigere Schwellen. Die Registrierung erfolgt zentral in der REACH-Datenbank und dokumentiert Herstellung, Verwendung, Eigenschaften und Risiken des jeweiligen Stoffes.

Sicherheitsdatenblatt und Kennzeichnung

Lieferanten sind verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter (SDB) bereitzustellen, sobald ein Stoff oder Gemisch als gefährlich eingestuft ist oder SVHC in einer Konzentration von ≥ 0,1 % (Massenprozent) enthält. Das SDB muss 16 Abschnitte umfassen und alle relevanten Informationen zu physikalischen Eigenschaften, Gefährdungen, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Lagerung und Entsorgung enthalten. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) mit Piktogrammen, Signalwörtern und Hazard Statements (H-Sätze).

Bedeutung für Baustoffindustrie

In der Bauchemie und bei Bauprodukten betrifft REACH insbesondere Zusatzstoffe in Klebstoffen, Lacken, Dichtungsmassen, Farben und Oberflächenschutzmitteln. Produkte mit Schwermetallen, Formaldehyd, Flammschutzmitteln oder Weichmachern unterliegen oft Beschränkungen oder erfordern die Deklaration von SVHC. Für Planer und Verarbeiter sind die Sicherheitsdatenblätter zentral für die Bewertung von Verarbeitungsbedingungen, Lagerungserfordernissen und notwendigen Schutzmaßnahmen. Einkaeufer nutzen REACH-Konformität als Qualitäts- und Compliance-Kriterium.

Autorisierungs- und Beschränkungsverfahren

Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) unterliegen einem Autorisierungsprozess: Ab einer festgesetzten Frist ist ihre Verwendung nur noch mit einer Genehmigung der ECHA zulässig. Eine aktuelle SVHC-Liste wird kontinuierlich aktualisiert und ist unter echa.europa.eu verfügbar. Für bestimmte Stoffe gelten zudem Beschränkungen, etwa maximale Konzentrationen in Bauprodukten.

Dossierteile und Zweitnutzer

Registrierungsdossiers enthalten ein Sicherheitsdatenblatt-Expositionsszenario (SDS-ES) mit Verwendungsbeschreibungen und Risikomanagementmaßnahmen. Nachgelagerte Nutzer (wie Bauprodukt-Hersteller) können auf Basis dieser Information ihre Stoffe bzw. Gemische klassifizieren und ihr eigenes SDB erstellen, ohne die Toxizitätstests zu wiederholen. Dies trägt zur Reduzierung von Tierversuchen bei.