Ab dem 27. September 2026 gelten in der Europäischen Union strengere Regeln für Umweltaussagen auf Produkten. Begriffe wie „nachhaltig", „klimaneutral" oder „recyclebar" müssen künftig belegbar und produktweit zutreffend sein – pauschale Werbeversprechen sind unzulässig. Grundlage ist die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition" (Richtlinie (EU) 2024/825, kurz EmpCo), die am 26. März 2024 in Kraft trat. Deutschland setzte die Richtlinie im Februar 2026 mit zwei Gesetzen um: dem dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und einer Änderung des Verbrauchervertragsrechts.
Was die EmpCo-Richtlinie konkret verbietet
Umweltaussagen sollen begründet, überprüfbar und nachvollziehbar sein und ohne Irreführung dargestellt werden. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Glaubwürdigkeit von Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln zu verbessern.
Künftig sind folgende Praktiken unzulässig: Umweltaussagen, die sich auf das gesamte Produkt beziehen, obwohl sie nur einen Teil davon betreffen. Gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen dürfen nicht als Besonderheit beworben werden. Produktbezogene Klimaaussagen wie „klimaneutral", die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, werden deutlich eingeschränkt. Behauptungen über eine künftige Umweltleistung müssen transparent und überprüfbar gestaltet sein.
Nachhaltigkeitssiegel basieren auf transparenten Zertifizierungssystemen oder sind von staatlichen Stellen festgesetzt. Bei vergleichenden Umweltaussagen müssen die Vergleiche auf Objektivität beruhen und nach einer einheitlichen Methode sowie gleichen Annahmen erfolgen.
Der Blaue Engel als staatliches Referenzzeichen
Der Blaue Engel, das Umweltzeichen der Bundesregierung, erfüllt die neuen Anforderungen und wird als „anerkannte hervorragende Umweltleistung" hervorgehoben. Als staatliches Umweltzeichen basiert er auf einer unabhängigen Prüfung und Vergabe.
Produkte mit dem Blauen Engel gelten als „anerkannte hervorragende Umweltleistung", wodurch vereinfachte Umweltaussagen wie „umweltfreundlich" oder „schadstoffarm" weiterhin möglich sind, wenn sie durch die Kriterien des Umweltzeichens abgedeckt sind. Der Blaue Engel ermöglicht es Unternehmen, Umweltvorteile von Produkten und Dienstleistungen weiterhin glaubwürdig zu kommunizieren.
Für jede Produktgruppe werden Kriterien erarbeitet, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnete Produkte und Dienstleistungen erfüllen müssen. Das Umweltbundesamt überprüft die Kriterien regelmäßig, um die technische Entwicklung widerzuspiegeln.
