Der Schweizer Dämmmaterialhersteller Rockwool Schweiz Flumroc hat sämtliche Leistungserklärungen (Declaration of Performance, DoP) seiner Produktpalette öffentlich zugänglich gemacht. Was auf den ersten Blick nach bürokratischem Routineakt aussieht, ist in Wahrheit ein Indikator für die verschärften Transparenzanforderungen der EU-Bauproduktenverordnung. Wer hier lückenhaft dokumentiert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern vor allem den Zugang zum europäischen Binnenmarkt.

Was sind Leistungserklärungen – und warum müssen Sie als Verarbeiter darauf achten?

Seit Inkrafttreten der EU-Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 ist jeder Hersteller verpflichtet, für CE-gekennzeichnete Bauprodukte eine Leistungserklärung bereitzustellen. Darin dokumentiert er, welche wesentlichen Merkmale das Produkt aufweist – etwa Lambda-Wert, Brandklasse, Rohdichte oder Schallschutzwerte. Für Sie als Verarbeiter bedeutet das: Nur wenn der Hersteller eine DoP vorlegt, dürfen Sie das Produkt auf der Baustelle rechtskonform einsetzen.

Die Leistungserklärung ist kein Marketingtext, sondern ein rechtsverbindliches Dokument. Es enthält die Prüfnormen, nach denen das Produkt bewertet wurde, und gibt an, ob die deklarierten Werte für den jeweiligen Anwendungsbereich tatsächlich eingehalten werden. Fehlt die DoP oder ist sie unvollständig, haften im Schadensfall nicht nur der Hersteller, sondern unter Umständen auch Sie als ausführendes Gewerk – etwa wenn ein Dämmstoff die zugesicherten Brandschutzeigenschaften nicht erfüllt.

Warum Flumroc jetzt alle DoPs online stellt

Flumroc begründet die Veröffentlichung nicht explizit, doch der Zeitpunkt ist kein Zufall. Die EU-Kommission hat in den vergangenen Monaten die Marktüberwachung verschärft. Nationale Behörden kontrollieren zunehmend stichprobenartig, ob Bauprodukte die deklarierten Eigenschaften tatsächlich erfüllen. Hersteller, die keine aktuellen Leistungserklärungen vorweisen können, werden vom Markt ausgeschlossen – ein wirtschaftliches Risiko, das auch mittelständische Unternehmen nicht unterschätzen dürfen.

Die Rockwool-Gruppe, zu der Flumroc gehört, hat in den letzten Jahren massiv in Compliance-Strukturen investiert. Die öffentliche Bereitstellung aller DoPs auf der Unternehmenswebsite ist ein Signal an Planer, Architekten und Verarbeiter: Wir halten uns an die Regeln, und Sie können sich auf unsere Dokumentation verlassen.

Was steht in einer Leistungserklärung – und wie nutzen Sie die Angaben auf der Baustelle?

Eine DoP für Mineralwolle enthält typischerweise folgende Angaben:

  • Produkttyp und Verwendungszweck: z. B. „Steinwolle-Dämmplatte für hinterlüftete Fassaden"
  • Harmonisierte Norm: z. B. EN 13162 (Dämmstoffe für Gebäude)
  • Wesentliche Merkmale: Wärmeleitfähigkeit λ, Brandklasse (z. B. A1 nicht brennbar), Rohdichte, Druckfestigkeit, Wasseraufnahme
  • Notifizierte Stelle: Prüfinstitut, das die Erstprüfung durchgeführt hat
  • Erklärungsnummer und Ausstellungsdatum: zur Rückverfolgbarkeit

Sie nutzen diese Angaben, um zu prüfen, ob das Material für Ihr Bauvorhaben geeignet ist. Wenn in der Ausschreibung beispielsweise ein U-Wert von 0,20 W/(m²·K) gefordert ist, rechnen Sie anhand des Lambda-Werts aus der DoP die nötige Dämmstoffdicke aus. Fehlt die DoP oder sind die Werte unklar, sollten Sie das Produkt nicht verbauen – im Zweifel lehnt der Bauherr die Abnahme ab.

Compliance-Stand der Branche: Wer hinkt hinterher?

Während internationale Konzerne wie ROCKWOOL, Knauf oder Saint-Gobain längst zentrale DoP-Datenbanken betreiben, kämpfen kleinere Hersteller oft mit dem Dokumentationsaufwand. Eine aktuelle Analyse der Marktüberwachungsbehörden in Deutschland und Österreich zeigt: Rund 15 Prozent der stichprobenartig geprüften Bauprodukte wiesen Mängel in der Leistungserklärung auf – fehlende Prüfberichte, veraltete Normenangaben oder widersprüchliche Kennwerte.

Für Sie als Verarbeiter heißt das: Lassen Sie sich die DoP vor der Bestellung zeigen. Seriöse Hersteller stellen sie auf ihrer Website bereit oder liefern sie auf Anfrage binnen 24 Stunden. Fehlt die Bereitschaft, Dokumente vorzulegen, ist das ein Warnzeichen.

Was ändert sich durch die neue Bauproduktenverordnung (CPR 2.0)?

Die EU arbeitet derzeit an einer Überarbeitung der Bauproduktenverordnung (CPR 2.0), die voraussichtlich ab 2027 schrittweise in Kraft treten wird. Zu den geplanten Neuerungen gehören:

  • Digitale Produktpässe: Alle Leistungserklärungen sollen in einer zentralen EU-Datenbank hinterlegt werden, abrufbar über QR-Codes auf der Verpackung.
  • Erweiterte EPD-Pflicht: Zusätzlich zur DoP sollen Hersteller künftig Environmental Product Declarations (EPD) bereitstellen, die den ökologischen Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus dokumentieren.
  • Verschärfte Marktüberwachung: Nationale Behörden erhalten mehr Befugnisse, um Produkte vom Markt zu nehmen, die die deklarierten Eigenschaften nicht erfüllen.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Qualität und Nachhaltigkeit von Bauprodukten zu erhöhen – und gleichzeitig den Wettbewerb zu fairen Bedingungen zu sichern. Billiganbieter, die heute noch mit unklaren Herkunftsnachweisen durchkommen, werden es künftig schwerer haben.

Praktische Tipps: So nutzen Sie Leistungserklärungen auf der Baustelle

Um rechtssicher und effizient zu arbeiten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • DoP vor Bestellung anfordern: Prüfen Sie, ob die deklarierten Werte zu Ihrer Ausschreibung passen. Bei Unklarheiten: Nachfragen beim Hersteller.
  • Dokumentation archivieren: Bewahren Sie die DoP zusammen mit den Lieferscheinen und Rechnungen auf. Im Gewährleistungsfall ist das Ihre Absicherung.
  • Vergleich mit anderen Herstellern: Wenn zwei Produkte denselben Lambda-Wert deklarieren, prüfen Sie die Prüfnorm. Manche Hersteller testen unter günstigeren Bedingungen.
  • Schulung Ihres Teams: Sorgen Sie dafür, dass auch Ihre Kolonnen wissen, was eine DoP ist und warum sie wichtig ist. Das vermeidet Diskussionen auf der Baustelle.

Einordnung: Mehr als Bürokratie

Die Veröffentlichung der Leistungserklärungen durch Flumroc ist mehr als eine Pflichtübung. Sie zeigt, dass Transparenz und Dokumentation in der Baustoffbranche zunehmend zum Wettbewerbsvorteil werden. Hersteller, die frühzeitig in digitale Compliance-Systeme investieren, positionieren sich als verlässliche Partner – nicht nur gegenüber Planern und Architekten, sondern auch gegenüber Ihnen als Verarbeiter.

Für Ihre Baustelle bedeutet das: Nutzen Sie die öffentlich zugänglichen DoPs, um Produkte kritisch zu vergleichen und rechtssicher zu verbauen. Die Dokumentation kostet Sie ein paar Minuten – erspart Ihnen aber im Zweifelsfall teure Nachbesserungen oder Haftungsansprüche. Wer heute auf lückenlose Dokumentation achtet, arbeitet morgen effizienter – und vermeidet juristischen Ärger.

Weitere Informationen zu Normen und Zulassungen finden Sie in unserem Lexikon-Eintrag zu EPD und unserem Artikel über Transparenz im Glas- und Fassadenmarkt.

Quellen