Eine Horizontalsperre unterbricht den kapillaren Aufstieg von Bodenfeuchtigkeit im Mauerwerk mechanisch oder chemisch und gilt als zentrales Verfahren der nachträglichen Mauerwerkstrockenlegung. Mechanisch geschieht dies durch das Eintreiben von Edelstahlplatten in die Lagerfuge, chemisch durch das Injizieren von Hydrophobierungsmitteln. Betroffen sind vor allem ältere Gebäude, in denen horizontale Sperrschichten entweder nie eingebaut wurden oder im Lauf der Zeit ihre Dichtigkeit verloren haben. Die Folge ist aufsteigende Feuchte, die zu Schimmelbildung, Putzschäden und Salzausblühungen führt und auf Dauer die Dauerhaftigkeit der Bausubstanz gefährdet.

Da mit Wasser gefüllte Poren im Ziegel eine deutlich reduzierte wärmedämmende Wirkung haben, steigt bei durchfeuchtetem Mauerwerk zusätzlich der Heizenergiebedarf. Die Wahl des richtigen Sanierungsverfahrens hängt von der Feuchteursache, der Mauerwerksart, den örtlichen Gegebenheiten und dem verfügbaren Budget ab.

Welche Verfahren zur Mauerwerkstrockenlegung gibt es?

  • Horizontalsperre: stoppt kapillar aufsteigende Feuchtigkeit durch mechanisches Eintreiben von Edelstahlplatten oder durch chemische Injektion von Hydrophobierungsmitteln.
  • Vertikalsperre: schützt Kellerwände gegen seitlich eindringende Feuchtigkeit, etwa durch Außenabdichtung mit Bitumenbahnen oder Kunststoffdichtungsbahnen beziehungsweise durch Injektion im Mauerwerksinneren.
  • Elektroosmose: Eine elektrische Spannung bewegt die im Mauerwerk vorhandene Feuchtigkeit gezielt nach außen.
  • Injektionsverfahren: Über versetzt gebohrte Löcher wird eine gelartige Flüssigkeit in das Mauerwerk eingebracht, die sich dort mit der Bausubstanz verbindet.

Zuerst muss geklärt werden, ob kapillar aufsteigende Bodenfeuchtigkeit oder seitlich eindringendes Wasser die Ursache ist. Bei seitlich eindringender Feuchte bleibt laut Fachliteratur nur die Vertikalsperre zum anstehenden Erdreich als wirksame Lösung. Liegt kapillar aufsteigende Feuchtigkeit vor, lässt sich der Flüssigkeitsfluss nur durch eine mechanische Unterbrechung vollständig stoppen.

Wie wird eine mechanische Horizontalsperre eingebaut?

Bei mechanischen Verfahren werden überlappende Isolierplatten aus rost- und säurebeständiger Edelstahllegierung mit einer pneumatisch betriebenen Einschlagvorrichtung in die Lagerfuge getrieben. Beschrieben wird eine Schlagzahl von 1.200 Schlägen pro Minute, wodurch das Mauerwerk während des Eintreibens nicht beschädigt werden und keine Setzungsrisse entstehen sollen. Auf diese Weise lassen sich laut Quelle auch bis zu einem Meter dicke Wände durchdringen. Die überlappend eingetriebenen Platten bilden anschließend eine durchgehende horizontale Sperrschicht gegen kapillar aufsteigende Feuchtigkeit – nach Angaben der Quelle in nur einem Arbeitsschritt, was die Sanierungszeit gegenüber anderen mechanischen Verfahren verkürzt.

Warum gilt das Injektionsverfahren als umstritten?

Beim Injektionsverfahren werden Löcher in mindestens zwei versetzten Reihen mit geringem Abstand gebohrt, die bis in das hintere Drittel des Mauerwerks reichen. Anschließend wird eine Injektionsflüssigkeit drucklos oder mit Druck eingebracht, die sich im Mauerwerk verteilt und mit der umgebenden Bausubstanz verbindet. Bei stark durchfeuchteten Wänden muss das Mauerwerk vorab thermisch getrocknet werden, da sonst bereits vorhandenes Wasser das Eindringen des Mittels verhindert.

In Fachzeitschriften und Sachverständigengutachten wird laut Quelle darauf hingewiesen, dass das Injektionsverfahren zu keiner dauerhaften Unterbrechung des kapillaren Aufstiegs führt – obwohl es am Markt teilweise als gleichwertig zur mechanischen Horizontalsperre angeboten wird. Der dauerhafte Schutz vor aufsteigender Feuchtigkeit wird in Fachkreisen entsprechend angezweifelt.

Welche Rolle spielt die Normung bei Neubauten?

Bei Neubauten schreibt die DIN im Sockelmauerwerk mindestens eine Horizontalsperre wenigstens 30 Zentimeter oberhalb der Erdoberfläche vor. Bei unterkellerten Neubauten kommt eine weitere Sperrlage 5 Zentimeter oberhalb des fertigen Kellerfußbodens hinzu, zusätzlich eine dritte unterhalb der Kellerdecke, sofern diese sich auf Höhe des umgebenden Erdreichs befindet. Als Materialien kommen dabei meist besandete Bitumenbahnen oder robuste Folien zum Einsatz, die beidseitig in Mörtel eingebettet werden, um Beschädigungen durch die Mauersteine zu vermeiden. In älteren Bauwerken fehlten solche Sperrschichten häufig komplett oder sind nicht mehr dicht – ein Umstand, der nachträgliche Verfahren wie die Horizontalsperre oder das Injektionsverfahren erst notwendig macht.

Für die Bewertung der Abdichtung im Bestand bleibt damit entscheidend, ob die Feuchteursache korrekt diagnostiziert wurde: Nur bei kapillar aufsteigender Feuchte kommt die Horizontalsperre infrage, bei seitlichem Wassereintritt ist eine Vertikalsperre erforderlich. Wer bei der Mauerwerkssanierung auf Mörtel und Putzsysteme angewiesen ist, findet ergänzende Einordnung im Beitrag zu Putzmörtel nach DIN EN 998-1.