Die TRwS (Technische Regeln wassergefährdende Stoffe) sind technische Empfehlungen, die auf anerkannten Regeln der Technik basieren und Teil des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind. Sie konkretisieren die Anforderungen des WHG und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Als Betreiber einer Anlage, die wassergefährdende Flüssigkeiten lagert, abfüllt oder umschlägt, sind Sie verpflichtet, Ihre Anlage gemäß diesen Regeln zu gestalten – andernfalls drohen Umweltschäden und erhebliche Sanierungskosten.

Was sind wassergefährdende Stoffe?

Nach § 62 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz sind wassergefährdende Stoffe „feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen". Das betrifft Sie auf der Baustelle in vielfältiger Weise: Öle, Kraftstoffe, Lösemittel, Säuren, Laugen, Salze, Lacke, Wasch- und Putzmittel sowie Klebstoffe fallen darunter.

Die nachteilige Veränderung kann physikalischer (Temperatur, Trübung), chemischer (Veränderung der chemischen Zusammensetzung) oder biologischer (das Leben im Wasser betreffender) Art sein. Verunreinigungen haben schwerwiegende Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit – und verursachen hohe finanzielle Kosten. Wassergefährdende Stoffe werden nach ihrer Gefährlichkeit in drei Wassergefährdungsklassen (WGK 1, WGK 2 und WGK 3) eingestuft; entsprechend dieser Einstufung sind Schutzmaßnahmen bei der Lagerung zu treffen.

Wie funktioniert die TRwS 786 bei Betonfertigteilsystemen?

Die TRwS 786 konzentriert sich auf die Ausführung von Dichtflächen, die in Anlagen mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen eingesetzt werden. Diese Dichtflächen müssen über ihre gesamte Nutzungsdauer flüssigkeitsundurchlässig bleiben. Für Sie auf der Baustelle ist besonders die Bauausführung 4 „Betonfertigteil-Plattensysteme" relevant.

Die TRwS 786 definiert drei Beanspruchungsstufen und beschreibt flüssigkeitsundurchlässige Bauausführungen für Dichtflächen:

  • Gering: niedrige mechanische und chemische Belastung
  • Mittel: erhöhte Beanspruchung durch Lagerung oder Umschlag
  • Hoch: intensive Nutzung, etwa beim Abfüllen oder Umschlagen größerer Mengen

Die Tabellen des DWA-Regelwerks bieten eine umfassende Übersicht über die verschiedenen Bauausführungen in Abhängigkeit von der Beanspruchungsstufe und der Dichtflächeneinteilung. Diese Tabellen dienen Ihnen als Planer und Fachkraft als Leitfaden, um die geeigneten Bauausführungen entsprechend den spezifischen Anforderungen eines Projekts auszuwählen. Die richtige Auswahl und Umsetzung ist entscheidend, um eine langfristige Flüssigkeitsundurchlässigkeit der Dichtflächen sicherzustellen.

Welche Änderungen brachte die Fassung 2020?

Die neueste Fassung aus dem Jahr 2020 bringt wesentliche Änderungen: Begriffsänderungen, erweiterte Richtlinien zur Auswahl von Bauausführungen, überarbeitete Beanspruchungsstufen beim Abfüllen und Umschlagen, eine präzisierte Definition von „Flüssigkeitsundurchlässig", aktualisierte Einstufungen und klare Richtlinien für den Weiterbetrieb bereits in Betrieb befindlicher Dichtflächen. Diese Anpassungen halten die TRwS 786 auf dem neuesten Stand der Technik und gesetzlichen Vorgaben.

Wie wählen Sie die richtige Bauausführung aus?

Die Bauausführungen spielen eine entscheidende Rolle in Bezug auf die Beanspruchungsstufen und die Dichtflächeneinteilung gemäß dem DWA Regelwerk. Als Fachkraft müssen Sie eine präzise Abstimmung zwischen den Anforderungen der TRwS 786 und den verfügbaren Bauausführungen vornehmen, um eine effektive Umsetzung von Dichtflächen zu gewährleisten. Prüfen Sie zunächst die Wassergefährdungsklasse der gelagerten Stoffe, bestimmen Sie dann die zu erwartende Beanspruchungsstufe und wählen Sie schließlich die passende Beton-Bauausführung oder das Betonfertigteil-Plattensystem gemäß DIBt-Zulassung aus.

Praxis-Tipp: Sicherheitskonzept und Prüfpflichten

Betreiber sind verpflichtet, Sicherheitskonzepte zu erstellen und die Anlagen regelmäßig durch externe Sachverständige auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit überprüfen zu lassen. Anlagen zum Umgang und zur Lagerung mit wassergefährdenden Stoffen sind so zu betreiben, dass der Schutz der Gewässer gewährleistet ist; Änderungen sind der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen lückenlos – bei Kontrollen müssen Sie nachweisen können, dass Sie die TRwS-Vorgaben einhalten.

Weitere Informationen zu Abdichtungsanforderungen bei erdberührten Bauteilen und Hydrophobierungsverfahren finden Sie in unseren Fachbeiträgen.