Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist der zentrale Verwendbarkeitsnachweis für ungeregelte Bauprodukte in Deutschland. Sie ermöglicht den Einsatz innovativer Baustoffe und Konstruktionen, für die noch keine harmonisierten europäischen Normen oder nationale technische Regeln existieren. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt die abZ seit 1968 und regelt damit bauaufsichtlich relevante Eigenschaften, Verwendungsbereiche sowie Verarbeitung, Transport, Lagerung, Kennzeichnung und Übereinstimmungsbestätigung.

Was regelt die abZ und wann ist sie erforderlich?

Die EPD oder CE-Kennzeichnung allein reichen nicht immer aus, um die Anforderungen der Landesbauordnungen zu erfüllen. Bauprodukte, die regelungsbedürftig sind – etwa weil sie innovative Materialien oder Verfahren nutzen – benötigen einen nationalen Verwendbarkeitsnachweis. Die abZ deckt dabei ausschließlich die produktbezogenen Eigenschaften ab: mechanische Festigkeit, Brandverhalten, Dauerhaftigkeit oder chemische Beständigkeit.

Beispiele für abZ-pflichtige Bauprodukte sind Photovoltaik-Module für Überkopf-Installationen, neuartige Dämmstoffe oder innovative Befestigungssysteme. Fehlt die Zulassung, kann die Bauaufsicht die Verwendung untersagen – mit erheblichen Haftungsrisiken für Bauherren und Planer.

Wie unterscheiden sich abZ und aBG?

Seit 2017 ergänzt die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) die abZ. Während die abZ das Produkt selbst regelt, betrifft die aBG das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen davon. In der aBG sind Aspekte der Planung, Bemessung, Ausführung sowie Betrieb und Wartung geregelt. Sie ersetzt die frühere Zulassung für Bauarten.

In der Praxis werden abZ und aBG häufig als Kombi-Bescheid erteilt. Diese formale Trennung erleichtert die Integration CE-gekennzeichneter Bauprodukte in das nationale System: Eine geeignete Leistungserklärung nach einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) oder harmonisierten Norm (hEN) kann in Verbindung mit einer aBG oder den Technischen Baubestimmungen zum Nachweis der Bauwerksanforderungen herangezogen werden.

Welche Rolle spielen DIBt und anerkannte Prüfstellen?

Das DIBt ist die zentrale Zulassungs- und Genehmigungsstelle für Bauprodukte und Bauarten in Deutschland. Es koordiniert die Erteilung von abZ, aBG und europäischen technischen Zulassungen (ETA). Anerkannte Prüfstellen – etwa die Materialprüfanstalten (MPA), die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder das Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) – führen die erforderlichen Prüfungen durch und erstellen allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (AbP) für Bauprodukte, deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient.

Die Zusammenarbeit zwischen DIBt, Prüfstellen und Herstellern gewährleistet, dass neue Produkte sowohl innovativ als auch sicher sind. Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und die Musterbauordnung bilden den rechtlichen Rahmen.

Warum ist die abZ für die Bauwerkssicherheit unverzichtbar?

Die Bauordnungen der Bundesländer zielen auf die Sicherheit von Bauwerken ab. Ungeregelte Bauprodukte ohne Verwendbarkeitsnachweis stellen ein gravierendes Risiko dar: Bei bauaufsichtlichen Kontrollen drohen Ordnungswidrigkeitsverfahren, Schadensersatzansprüche und Versicherungslücken. Die abZ schafft Rechtssicherheit für Hersteller, Planer und Bauherren.

Besonders bei innovativen Anwendungen – etwa Carbonbeton, Brettsperrholz (CLT) oder neuartigen Wärmedämmverbundsystemen – vermittelt die abZ Kriterien für Auswahl, Beurteilung und Verwendung. Sie dient auch der Marktüberwachung und Qualitätssicherung, zeigt frühzeitig neue Entwicklungen und Trends und liefert grundlegende Informationen für marktgerechte Entscheidungen.

Wie läuft das Zulassungsverfahren ab?

Hersteller oder Bevollmächtigte beantragen die abZ beim DIBt. Das Institut prüft die eingereichten Unterlagen, beauftragt anerkannte Prüfstellen mit Versuchen und wertet die Ergebnisse aus. Nach erfolgreicher Prüfung erteilt das DIBt die Zulassung, die in der Regel befristet ist und regelmäßig verlängert werden muss. Die Übereinstimmung der Produkte mit der Zulassung wird durch Eigen- und Fremdüberwachung sichergestellt.

Detaillierte Informationen zu Zulassungs- und Genehmigungsmodalitäten für einzelne Produkt- und Bauartgruppen stellt das DIBt auf seiner Website bereit. Die Datenbank BZP (Bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse) des Fraunhofer IRB bietet Zugang zu allen erteilten abZ, aBG und ETA.

Europäische Harmonisierung und nationale Sonderregelungen

Die Bauproduktenverordnung (CPR) sieht die europaweite Harmonisierung vor. Dennoch bleiben nationale Verwendbarkeitsnachweise wie die abZ unverzichtbar, solange harmonisierte Normen für innovative Produkte fehlen. Die Europäische Technische Bewertung (ETA) gilt in allen EU-Mitgliedstaaten, das DIBt ist als deutsches EOTA-Mitglied für deren Erteilung zuständig. Die abZ bleibt jedoch das Instrument, um spezifisch deutsche bauordnungsrechtliche Anforderungen zu erfüllen – etwa bei Brandschutz, Standsicherheit oder Abdichtung.

Weitere Informationen zur Integration innovativer Baustoffe finden Sie in unseren Artikeln zu Frost-Tau-Wechsel-Beständigkeit von Beton und Kalksandstein-Rohdichteklassen.