Bauprodukte tragen durch die Emission flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) wesentlich zur Belastung der Innenraumluft bei. Der vom Umweltbundesamt geleitete Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) erarbeitete Prüfkriterien und ein Bewertungsschema, das gesundheitsbezogene Qualitätsmaßstäbe für die Herstellung von Bauprodukten für den Innenraum setzt. Das AgBB-Schema wird regelmäßig überarbeitet und bildet die Grundlage für viele freiwillige Prüfzeichen sowie für bauordnungsrechtliche Anforderungen in Deutschland.

Was bewertet das AgBB-Schema?

Das Bewertungsschema definiert mit fünf Parametern die Innenraumeignung geprüfter Produkte im Sinne der Gefahrenabwehr:

  • TVOC (Total Volatile Organic Compounds): Summe aller flüchtigen organischen Verbindungen, Grenzwert nach 28 Tagen ≤ 1,0 mg/m³
  • TSVOC (Total Semi-Volatile Organic Compounds): Summe schwerflüchtiger Verbindungen, Grenzwert ≤ 0,1 mg/m³
  • VOC ohne NIK: Summe der Einzelverbindungen ohne toxikologisch abgeleiteten Niedrigsten interessierenden Konzentrationswert (NIK), Grenzwert ≤ 0,1 mg/m³
  • C-Stoffe: Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR-Kategorie 1A/1B), Grenzwert ≤ 1 μg/m³
  • R-Wert-Konzept: Verhältnis der gemessenen Konzentration zum NIK-Wert für Einzelverbindungen, Grenzwert ≤ 1

Das Schema berücksichtigt die DIN EN 16516 in Verbindung mit der Normenreihe ISO 16000 und orientiert sich damit an nationalen und internationalen Anforderungen. Produkte, die die AgBB-Anforderungen erfüllen, werden auch für den Einsatz in internationalen LEED-Bauprojekten anerkannt.

Wie unterscheiden sich europäische VOC-Grenzwerte?

Neben dem AgBB-Schema existieren in Europa weitere nationale Regelwerke mit teils abweichenden Grenzwerten. Die belgische VOC-Verordnung und die französische VOC-Verordnung (Klasse A+) definieren eigene Anforderungen für Bauprodukte:

  • Toluol: AgBB ≤ 2900 μg/m³, Belgien und Frankreich je ≤ 300 μg/m³
  • Formaldehyd: AgBB ≤ 100 μg/m³, Belgien ≤ 100 μg/m³, Frankreich ≤ 10 μg/m³
  • Acetaldehyd: AgBB ≤ 300 μg/m³, Belgien und Frankreich je ≤ 200 μg/m³
  • TSVOC: nur AgBB und Belgien definieren einen Grenzwert von ≤ 100 μg/m³

Die französische Verordnung verzichtet auf ein R-Wert-Konzept und definiert keinen TSVOC-Grenzwert. Für CMR-Stoffe der Kategorien 1A/1B liegt der Grenzwert in allen drei Regelwerken einheitlich bei ≤ 1 μg/m³.

Welche Rolle spielt das AgBB-Schema im deutschen Baurecht?

Das Deutsche Institut für Bautechnik entwickelte auf Grundlage des AgBB-Schemas die „Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen". Diese sind maßgeblich, um für bestimmte Produkte das Ü-Zeichen im Rahmen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) zu erlangen. Seit 2017 wurden Inhalte des AgBB-Schemas mit den Anforderungen an bauliche Anlagen hinsichtlich Gesundheitsschutz (ABG) in die Musterverwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen (MVV TB) übernommen.

Innenraumrelevante Produkte sollten für den Einsatz in Deutschland somit gemäß AgBB geprüft werden und die Anforderungen einhalten. Das Schema unterstützt zudem die Entwicklung besonders emissionsarmer Produkte. Freiwillige Prüfzeichen gehen dabei oft über die AgBB-Anforderungen hinaus und stellen aus einem Vorsorgeprinzip heraus strengere Kriterien auf, die eine Empfehlung für sensiblere Personen darstellen.

Welche Bauprodukte werden nach AgBB geprüft?

Das AgBB-Schema findet Anwendung auf Bauprodukte und Bodenbeläge, die in Innenräumen eingesetzt werden. Prüfungen erfolgen in akkreditierten Labors nach standardisierten Verfahren. Das eco-INSTITUT Germany ist als vom DIBt anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle berechtigt, nach den Kriterien des AgBB-Schemas zu prüfen. Die Prüfungen nach dem AgBB-Schema werden nicht mit einem eigenen Label versehen, bilden jedoch die Grundlage für weitergehende Zertifizierungen.

Weitere technische Details zur Prüfung von VOC-Emissionen finden Sie im Artikel Wie bewerten Sie VOC-Emissionen aus Bauprodukten nach ÖNORM EN 16516?. Vergleichbare Anforderungen an Umweltproduktdeklarationen werden in VOC-Emissionen aus Bauprodukten: Grenzwerte, Prüfnormen und Deklarationspflichten behandelt. Die Bedeutung technischer Merkblätter für Bauchemie-Produkte beleuchtet der Beitrag Technische Merkblätter und Verarbeitungsrichtlinien: Rechtliche Bedeutung im Baustoffbereich.