Baustoffe werden entsprechend ihres Brandverhaltens in Klassen eingeteilt – national in Deutschland nach DIN 4102-1 in Baustoffklassen, europäisch seit 2002 nach DIN EN 13501-1 in Brandverhaltensklassen. Die umgangssprachlich häufig verwendete Bezeichnung „Brandschutzklassen" ist baurechtlich nicht korrekt; es handelt sich um Baustoffklassen beziehungsweise Brandverhaltensklassen. Vor allem die Landesbauordnungen sowie Sonderbauverordnungen und Richtlinien geben vor, welche Klassifizierungen in den jeweiligen Konstruktionen verwendet werden dürfen.
DIN 4102-1: Nationale Baustoffklassen in Deutschland
Die DIN 4102-1 unterteilt Baustoffe in Deutschland nach ihrem Brandverhalten in nichtbrennbar, schwerentflammbar und normalentflammbar. Ältere Baustoffe sind ausschließlich nach dieser deutschen Brandschutznorm klassifiziert; bei neu zugelassenen Baustoffen geschieht die Klassifizierung sowohl nach DIN 4102-1 als auch nach der europäischen Norm DIN EN 13501-1.
Die Brandschutzklasse B1: Schwer entflammbar
Die Brandschutzklasse B1 bezeichnet schwer entflammbare Baustoffe und Bauprodukte nach DIN 4102-1. Die Norm definiert, dass der Brand nach dem Entfernen der Brandquelle bei Stoffen nach der Brandschutzklasse B1 von selbst erlischt. Die Zertifizierung einzelner Baustoffe und Textilien darf nur von anerkannten Instituten durchgeführt werden. Diese Klassifizierung ist insbesondere bei Veranstaltungen und im Messebau relevant – viele Polyester-Fahnenstoffe, Bezüge für Sitzwürfel und textile Ausstattungselemente tragen eine B1-Zertifizierung, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
DIN EN 13501-1: Europäisches Klassifizierungssystem
Europaweit gilt seit 2002 die DIN EN 13501-1, ein Klassifizierungssystem für die Beurteilung der Brennbarkeit von Baustoffen und Bauprodukten. Diese beiden Normen lassen sich nicht eins zu eins miteinander vergleichen, da das europäische System erstmals auch Brandnebenerscheinungen wie Rauchentwicklung, brennendes Tropfen oder Abfallen definiert.
Rechtliche Anforderungen und Anwendungsbereiche
Vorschriften zum Brandschutz ergeben sich aus dem Baurecht, dem Arbeitsrecht sowie aus Auflagen von Versicherungen. In öffentlichen Bereichen ist zumeist eine B1-Zertifizierung nach DIN 4102-1 oder eine entsprechende Klassifizierung nach DIN EN 13501-1 vorgeschrieben. Planer und Architekten müssen die jeweiligen Landesbauordnungen sowie spezifische Sonderbauverordnungen konsultieren, um die korrekte Klassifizierung zu bestimmen.