Putzmörtel nach DIN EN 998-1 ist ein im Werk hergestelltes Gemisch aus einem oder mehreren anorganischen Bindemitteln, Gesteinskörnungen, Wasser sowie gegebenenfalls Zusatzstoffen und Zusatzmitteln. Die Norm gilt für Außen- und Innenputze, die auf Wänden, Decken, Pfeilern und Trennwänden aufgebracht werden, und legt sowohl Begriffe als auch Leistungsanforderungen für diese Produktgruppe fest. Die aktuelle Fassung stammt aus Februar 2017 und wird vom DIN-Gremium NA 005-06-03 AA betreut, das auch die europäische Spiegelgruppe CEN/TC 125/WG 2 bedient.

Für Planer und Verarbeiter ist die Norm deshalb relevant, weil sie den gesamten Lebensweg eines Mörtels abbildet – von den Ausgangsstoffen über die Eigenschaften im frischen und erhärteten Zustand bis zur Kennzeichnung auf der Verpackung.

Welche Abschnitte regelt DIN EN 998-1?

Das Normenwerk gliedert sich in mehrere technische Kernkapitel, die den Weg vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt nachzeichnen:

  • Ausgangsstoffe (Abschnitt 4)
  • Produkteigenschaften mit Frischmörtel- und Festmörtel-Eigenschaften (Abschnitt 5)
  • Bezeichnung von Putzmörteln (Abschnitt 6)
  • Kennzeichnung und Etikettierung (Abschnitt 7)
  • Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit, kurz AVCP (Abschnitt 8)

Ergänzt wird der Hauptteil durch einen normativen Anhang zur Probenahme sowie einen informativen Anhang, der den Zusammenhang zur EU-Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 herstellt.

Welche Eigenschaften muss Putzmörtel erfüllen?

Abschnitt 5.3.1 der Norm hält fest, dass die unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten und Beanspruchungen von Putzen dazu führen, dass Putzmörtel unterschiedliche Eigenschaften aufweisen und unterschiedlichen Leistungsanforderungen genügen muss. Dazu zählen unter anderem die Druckfestigkeit sowie weitere Festmörtel-Kennwerte, die je nach Einsatzzweck – etwa als Leichtputz, Sanierputz oder Wärmedämmputz – unterschiedlich ausfallen können. Die Rohdichte und die Wasserdurchlässigkeit gehören ebenfalls zu den Stichworten, die im Zusammenhang mit der Norm genannt werden.

Neben den Eigenschaften des erhärteten Mörtels regelt die Norm auch den Frischmörtel: Nach Abschnitt 5.2.1 muss der Hersteller die Verarbeitbarkeitszeit angeben. Erfolgt die Probenahme einer Putzmörtellieferung gemäß EN 1015-2 und die Prüfung gemäß EN 1015-9, darf die tatsächliche Verarbeitbarkeitszeit von der deklarierten Angabe nicht in unzulässigem Maß abweichen.

Wie wird Putzmörtel gekennzeichnet?

Die Kennzeichnung und Etikettierung ist in Abschnitt 7 der Norm geregelt und stellt sicher, dass Verarbeiter auf der Baustelle die wesentlichen Produktmerkmale – etwa Mörtelgruppe, Festigkeitsklasse und zulässige Anwendungsbereiche – auf einen Blick erkennen können. Diese Angaben sind Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung, auf die der informative Anhang ZA der Norm verweist.

Eine verwandte Rolle spielt die Abgrenzung zwischen Werkmörtel und Mauermörtel: DIN EN 998-1 behandelt ausschließlich Putzmörtel, während die Festlegungen für Mauermörtel im Mauerwerksbau in der Schwesternorm DIN EN 998-2 geregelt sind.

Warum ist die Mörtelgruppe für die Praxis wichtig?

Für Planer, Baustoffhändler und Verarbeiter dient die Einordnung in Mörtelgruppen und Festigkeitsklassen als Orientierung, welcher Putzmörtel für welchen Einsatzzweck geeignet ist – etwa im Unterschied zu einem reinen Fassadenputz oder einem auf der Baustelle nur mit Wasser anzurührenden Werk-Trockenmörtel. Angrenzende Themen wie Bauchemie und Abdichtung berühren ähnliche Normierungsfragen bei mineralischen Baustoffen. Auch die Bindemittelchemie klassischer Zement-gebundener Systeme spielt bei der Formulierung von Putzmörteln eine Rolle, ebenso wie Fragen der Dauerhaftigkeit im Außeneinsatz.

Wer sich tiefer mit der Bindemittelchemie von Mörteln beschäftigt, findet ergänzende Einordnungen im Beitrag zu hydraulischen Kalken und Luftkalk in Mörteln, der die Erhärtungsmechanismen nach DIN EN 459-1 beschreibt. Die vollständigen Festigkeitsklassen und die genaue Bezeichnungssystematik nach Abschnitt 6 der DIN EN 998-1 sind im kostenpflichtigen Normtext hinterlegt; wer konkrete Grenzwerte für ein Bauvorhaben benötigt, kommt um den Blick in den Originaltext nicht herum.